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   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79   

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https://dejure.org/1980,9172
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79 (https://dejure.org/1980,9172)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.1980 - 815/79 (https://dejure.org/1980,9172)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 1980 - 815/79 (https://dejure.org/1980,9172)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Gaetano Cremonini und Maria Luisa Vrankovich.

    Angleichung der Rechtsvorschriften über elektrische Betriebsmittel

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79
    Als Beispiel führt sie die Rechtssache 148/78 (Ratti, Sig. 1979, 1629) an.
  • EuGH, 06.05.1980 - 102/79

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79
    Der Gerichtshof selbst hielt es nicht für erforderlich, in jener Rechtssache auf die Frage einzugehen; er behandelte sie jedoch in der Rechtssache 102/79 (Kommission/Belgien; noch nicht veröffentlicht - siehe Randnrn. 6, 7 und 12 des Urteils) und zwar in einer Weise, die mir, wenn ich dies sagen darf, voll und ganz den von mir geäußerten Ansichten zu entsprechen scheint.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79
    Der Grund dafür liegt darin, daß sich das Gemeinschaftsrecht letztlich nach allgemein anerkannter Auffassung, was die Erfüllung der Verpflichtungen eines Mitgliedstaats aus dem Vertrag angeht, an den Mitgliedstaat als solchen richtet, und zwar unabhängig davon, welches seiner Verfassungsorgane für sein Tun oder Unterlassen in einem bestimmten Fall verantwortlich ist (siehe hierzu die Nachweise, die ich in der Rechtssache 30/77, Strafverfahren gegen Boucbereau, Slg. 1977, 2015, 2019 ff, zusammengetragen habe).
  • EuGH, 20.05.1976 - 111/75

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1980 - 815/79
    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, daß die nationalen Gerichte um eine Entscheidung über die Auslegung einer Richtlinie unabhängig von deren Wirkungen ersuchen können, um das zur Durchführung der Richtlinie erlassene nationale Gesetz besser auslegen zu können - siehe Rechtssache 111/75 (Mazzalai/Ferrovia del Renon, Slg. 1976, 657).
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